Kreditkartensicherheit: Das müssen Sie wissen!
Missbrauchs- und Betrugsfälle, bei denen Bankkunden zu Schaden kommen, sind in den Medien immer häufiger präsent. Die meisten Fälle von Datenklau und Kontoabzocke lassen sich jedoch durch einen sorgfältigen Umgang mit sensiblen Daten verhindern. Wir haben für Sie die wichtigsten Verhaltensregeln zusammengestellt.
Verbraucher geraten zunehmend in Sorge um die Sicherheit ihres Bankkontos. Immer wieder berichten die Medien von Fällen, in denen Bankkunden von Betrügern um ihr Geld erleichtert wurden. Die Ganoven gehen dabei immer geschickter vor. Verbraucher können sich jedoch schützen, indem sie sich richtig verhalten und den Betrügern das Leben schwer machen.
Sicherheit am Geldautomaten
Eine häufige Betrugsmasche ist das Ausspähen der PIN am Geldautomaten. Dabei wird am Geldautomaten eine unsichtbare Mini-Kamera angebracht, die den Karteninhaber bei der Eingabe seiner Geheimzahl filmt. Zugleich ist am Eingabeschlitz für die Karte ein Lesegerät installiert, mit dem während des Abhebevorgangs der Magnetstreifen kopiert wird. Wenn der ahnungslose Kunde die Bank verlässt, sind die Betrüger im Besitz des Magnetstreifens und der Geheimzahl und können auf das Konto zugreifen.
Eine wichtige Vorsichtsmaßnahme ist es deshalb, während der PIN-Eingabe die freie Hand über die Tastatur zu halten. Damit wird verhindert, dass sie sensible Zahlenkombination gefilmt werden kann. Vorsicht ich auch geboten, wenn an der Eingangstür zum Vorraum der Bank, an dem die Karte zwecks Zutritt eingesteckt werden soll, die Eingabe der PIN verlangt wird. Keine seriöse Bank verfährt so – es handelt sich sicherlich um Betrug.
Während es Abhebevorgang sollten Kunden zudem strikt darauf achten, dass ihnen niemand über die Schulter sieht und auf diesem Wege möglicherweise die PIN ausspäht. Ein gebührender Abstand zum nachfolgenden Kunden ist stets einzuhalten und ggf. auch einzufordern.
Eine ebenfalls immer „populärere“ Betrugsmasche zielt darauf ab, die PIN durch eine Auflage auf das Tastaturfeld des Geldautomates die PIN auszuspähen. Bei dieser Methode hilft auch das Abdecken des Eingabefeldes mit der freien Hand nichts. Bankkunden sollten deshalb den Automaten sehr aufmerksam betrachten und bei auffälligen Veränderungen einen Bankangestellten informieren.
Sicherheit bei der Kartenzahlung im Handel
Wer seine Kreditkarte im Handel oder im Hotel bzw. Restaurant als bargeldloses Zahlungsmittel einsetzt, sollte ebenfalls einige Vorsichtsmaßnahmen beachten. So gilt es, die Kreditkarte unter keinen Umständen und auch nicht für einen noch so kurzen Moment aus den Augen zu lassen. Gerade im Ausland kommt es in der Gastronomie häufig vor, dass der Kellner oder der Rezeptionist mit der Karte in einen anderen Raum verschwinden will. Dies ist strikt abzulehnen – das Lesegerät kann entweder zum Kunden oder diese zum Lesegerät gebracht werden.
Belege dürfen nur dann unterzeichnet werden, wenn sie unmissverständlich und korrekt sind. Nach der Unterschrift unter einen Beleg durch den Karteninhaber ist die Forderung genehmigt und rechtens – eine nachträgliche Anfechtung ist praktisch nicht möglich. Befinden sich auf dem Beleg freie Flächen, die dazu geeignet erscheinen, nachträglich Zahlen einzusetzen, sind diese zu streichen. Undeutliche Zahlen sollten korrigiert werden. Das gilt insbesondere dann, wenn ein Komma oder ein Punkt so gesetzt ist, dass seine genaue Position nicht eindeutig interpretierbar ist oder wenn die Dezimaltrennung gar nicht vermerkt ist. Es liegt am Karteninhaber, kritische Belege zu beanstanden.
Sicherheit bei Online-Zahlungen
Auch bei Zahlungen im Internet sind einige Verhaltensregeln strikt zu befolgen. Grundsätzlich sollte die Kreditkartennummer ausschließlich auf Internetseiten angegeben werden, die als vertrauenswürdig eingestuft werden können. Eine verschlüsselte Verbindung sollte das Minimum bei den Sicherheitsstandards darstellen. Sie lässt sich in der Adresszeile des Browsers erkennen, in der anstelle der Angabe „http“ dann „https“ zu sehen ist.
Das „s“ steht für Sicherheit. Besonders sicher sind Onlineshops, die das Zahlungssystem „Verified by Visa“ oder „Mastercard Secure Code“ nutzen. Wichtig: Im Internet darf niemals die PIN eingeben werden. Diese dient ausschließlich der Identifikation am Geldautomaten, nicht aber für Online-Transaktionen. Wenn Onlineshops eine bestimmte Zahlenkombination abfragen, dann handelt es sich dabei um den CVC-Code, der auf der Rückseite der Karte aufgedruckt, nicht aber auf dem Magnetstreifen gespeichert ist.